Wein hat im jüdischen Recht einen besonderen Platz, weil er bei den Trankopfern des antiken Götzendienstes verwendet wurde. Die Schrift spricht vom Wein der Trankopfer, und Mischna und Talmud verbieten im Traktat Awoda Sara Wein, der für einen Götzen ausgegossen wurde, Jajin Nesech.
Die Weisen dehnten das Verbot auf gewöhnlichen Wein aus, Stam Jenam, den jemand berührt hat, der Schabbat und Kaschrut nicht nach orthodoxer Tradition einhält, unabhängig davon, ob ein Ritus im Spiel war. In den klassischen Quellen bezog sich die Verordnung auf Wein, den Angehörige anderer Religionen berührt hatten; die heutige Praxis bestimmt sie über die Observanz. Deshalb betreffen die Anforderungen an koscheren Wein Menschen und nicht Trauben: Vom Moment, in dem die Flüssigkeit von den festen Bestandteilen getrennt wird, bis der Wein pasteurisiert oder die Flasche verschlossen ist, dürfen ihn nur sabbatobservante Juden handhaben.
Die wichtigste Ausnahme ist Mewuschal, gekochter Wein, der als untauglich für den Götzendienst gilt und daher nicht unter das Verbot fällt. Über die erforderliche Temperatur sind die Autoritäten uneins; die Positionen reichen von etwa 74 bis 90 °C. In der Praxis wird Mewuschal-Wein durch Kurzzeiterhitzung hergestellt, und danach darf ihn jeder einschenken, weshalb Caterer und Restaurants ihn verlangen.
Die Bestandteile des Weins selbst, Alkohol, Zucker, Säuren und Phenole, werfen keine Kaschrut-Fragen auf. Die Probleme liegen bei den Behandlungsmitteln, vor allem bei tierischen Schönungsmitteln, die koscher sein oder durch mineralische und pflanzliche Alternativen ersetzt werden müssen.
Diese Seite erklärt nur den Hintergrund. Praktische Fragen in einem bestimmten Weingut entscheiden die Zertifizierungsstelle und ihre Rabbiner.
WeiterBessarabien: Juden und der Weinhandel