Die landesweite Prohibition in den Vereinigten Staaten begann 1920. Abschnitt 6 des Volstead Act nahm Wein für sakramentale Zwecke oder ähnliche religiöse Riten aus, und Genehmigungen erlaubten zugelassenen Rabbinern, Pastoren und Priestern, ihn an ihre Gemeinden zu verteilen. Gemeindemitglieder durften bis zu zehn Gallonen im Jahr bei zugelassenen Händlern kaufen.
Die Ausnahme wurde schnell zum Schlupfloch. Rabbiner reichten Mitgliederlisten bei den Prohibitionsbehörden ein, um Genehmigungen zu erhalten, und in manchen Bundesstaaten genügte eine Petition mit zehn Unterschriften, um als Rabbiner anerkannt zu werden. Erfundene Gemeinden wurden aus Adress- und Telefonbüchern zusammengestellt; 1922 berichtete eine Zeitung in San Francisco über Wein, der an irische, schwedische und griechische Einwohner unter Namen wie Goldstein und Levinsky ausgegeben wurde.
Die Mengen sprechen für sich. 1924 wurden landesweit fast neun Millionen Gallonen Sakramentalwein verteilt, etwa eine Gallone für jeden jüdischen Mann, jede Frau und jedes Kind im Land, und in New York verdreifachte sich die Ausgabe zwischen 1922 und 1925. Das Reformrabbinat entschied, dass Traubensaft für alle religiösen Zwecke eine zulässige Alternative sei.
1926 schloss der neue Leiter der Prohibitionsbehörde, General Lincoln C. Andrews, die Weinläden, erklärte bestehende Genehmigungen für ungültig und verlangte, dass Rabbiner persönlich erscheinen; binnen weniger Jahre fiel die Ausgabe unter 400.000 Gallonen. Als die Prohibition 1933 endete, standen Erzeuger, die weiter Sakramentalwein geliefert hatten, zur Expansion bereit, und der süße Concord-Stil, den sie herstellten, prägte den amerikanischen koscheren Wein über Jahrzehnte.
WeiterJüdische Weinhändler in Deutschland vor 1933